Trotz derzeitiger Abstimmung der Waldumbau-Richtlinie können Städte und Gemeinden, die Eigentümer von Waldflächen sind, bis zum 15. November 2025 Förderanträge für Kulturmaßnahmen bei der Landwirtschaftskammer einreichen. Basis dafür bleibt die derzeit bestehende Richtlinie.
Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.





