Am 4. Dezember wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative pausiert.
Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit unter anderem auch die Förderung kommunaler Wärmeplanung durch die ZUG.


Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.


Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen eine Übersicht erstellt, welche weiteren Förderprogramme vom Antragsstopp betroffen sind. Diese finden Sie hier.