Da die Förderung stark nachgefragt wird, sind die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für das Jahr 2024 bereitgestellten Mittel inzwischen erschöpft – es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Laufende Anträge sind nicht betroffen.
Das gilt auch für bisher eingegangene, vollständige Anträge. Diese werden bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt.
Das BMUV setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaßnahme zur Verfügung zu stellen.
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