Da die Förderung stark nachgefragt wird, sind die vom Bundes­ministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucher­schutz (BMUV) für das Jahr 2024 bereit­gestellten Mittel inzwischen erschöpft – es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Laufende Anträge sind nicht betroffen.
Das gilt auch für bisher eingegangene, vollständige Anträge. Diese werden bearbeitet und bei Vorliegen der Förder­voraus­setzungen sowie in Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt.

Das BMUV setzt sich dafür ein, auch im Jahr 2025 wieder ausreichend Mittel für diese Fördermaß­nahme zur Verfügung zu stellen.

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