Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden:
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen – Wohngebäude (498)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen – Nichtwohngebäude (499)
Die in 2023 bereitgestellten Bundesmittel für die genannten Förderprodukte sind ausgeschöpft.
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden. Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind. Informationen finden Sie auch auf der jeweiligen Produktseite:
Weiterer Antragsstopp für: