14. August 2025
Für das Förderprogramm zur Brachflächenrevitalisierung wurde ein neuer Antragsstichtag festgelegt. Eine Antragstellung ist nun wieder bis zum 30.11.2025 möglich. Bitte beachten Sie bei der Projektplanung: Die Umsetzung der geförderten Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Gefördert wird:
- Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
- Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
- Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
- Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.




