Für das Förderprogramm zur Brachflächenrevitalisierung wurde ein neuer Antragsstichtag festgelegt. Eine Antragstellung ist nun wieder bis zum 30.11.2025 möglich. Bitte beachten Sie bei der Projektplanung: Die Umsetzung der geförderten Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2028 abgeschlossen sein.

Gefördert wird:

  • Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
  • Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
  • Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.