Fördergegenstände:

E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • serienmäßig und fabrikneu sind,
  • unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
  • mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Positivliste förderfähiger E-Lastenräder auf seiner Webseite bereit.

 

Antragsberechtigte:

  • Private Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige),
  • Kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)

 

Förderhöhe:

  • 25 % der Ausgaben für die Anschaffung
  • 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

 

Dokumente:

Website Nationale Klimaschutz Initiative

Website BAFA

Antragsverfahren

Förderrichtlinie

 

Kontakt:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Postfach 51 60

65726 Eschborn

Tel: 06196 – 908 1016

E-Mail: elr@bafa.bund.de