Fördergegenstände:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger, die:
- serienmäßig und fabrikneu sind,
- unlösbar mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeiten bieten,
- mehr Volumen transportieren können als ein herkömmliches Fahrrad und
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 Kilogramm aufweisen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Positivliste förderfähiger E-Lastenräder auf seiner Webseite bereit.
Antragsberechtigte:
- Private Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (auch freiberuflich Tätige),
- Kommunale Unternehmen, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit in privatrechtlicher Rechtsform besitzen und
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
Förderhöhe:
- 25 % der Ausgaben für die Anschaffung
- 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb
Dokumente:
Website Nationale Klimaschutz Initiative
Kontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 60
65726 Eschborn
Tel: 06196 – 908 1016
E-Mail: elr@bafa.bund.de