Mit dem zweiten Förderaufruf unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kurzfristige Maßnahmen für die Errichtung und Ausweitung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren Gemeinden strukturschwacher Regionen – als Servicestationen für attraktive, umweltfreundliche, individuelle sowie geteilte Mobilitätsangebote.
- Die Antragsberechtigung besteht ausschließlich für kleinere und mittlere Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in strukturschwachen Regionen gemäß Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
- Es können Projekte mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2025 gefördert werden. Dies bietet vor allem für kurzfristige Maßnahmen sowie den Ausbau bestehender Mobilitätsstationen und -strukturen gute Möglichkeiten.
- Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für Vorhaben in finanzschwachen Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.
- Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Skizzen- und Antragsphase). Im ersten Schritt des Verfahrens ist lediglich eine Projektskizze über ein vereinfachtes Skizzenformular einzureichen.
- Zuwendungsfähig sind Investitionsausgaben, projektbezogene Planungskosten, Beratungs- und Personalausgaben, Ausgaben für Auftragsvergaben oder die Anschaffung von Fahrzeugen, die durch den Zuwendungsempfänger selbst als Sharing-Angebot betrieben oder für einen begrenzten Zeitraum an Sharing-Anbieter zur Nutzung bereitgestellt werden und einer fortschreitenden Digitalisierung des Verkehrsangebotes dienen.
Die Skizzeneinreichung läuft bis zum 17.06.2024.
Weitere Informationen finden Sie hier.