Das Land Niedersachsen fördert mit der Richtlinie „Förderung von Maßnahmen im Bereich der Selbsthilfestruktur Niedersachsens“ den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, nachhaltigen Selbsthilfestruktur.
Ziel ist es, Menschen in besonderen sozialen und gesundheitlichen Lebenslagen niedrigschwellige, kostenlose und wohnortnahe Hilfe durch Selbsthilfeangebote zu ermöglichen.
Gefördert werden:
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Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen (regionale Beratungs- und Vermittlungsstellen)
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das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen (landesweite Koordinierungs- und Fachstelle)
Es werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts gefördert, die im Bereich der landesweiten Selbsthilfestruktur in Niedersachsen tätig sind.
Förderhöhe:
Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen:
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Zuschüsse ab 2.500 €
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bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Personalkosten
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eine Stelle pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt (es werden auch Beratungsstellen gefördert, die gebietskörperschaftübergreifend sind)
Selbsthilfe-Büro Niedersachsen:
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Zuschüsse bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten
Investitionen sind ausgeschlossen. Bürgerschaftliches Engagement kann als Eigenleistung (15 €/Std., bis 10 % der Ausgaben) angerechnet werden.
Verfahren:
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Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hildesheim).
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Antragstellung bis 15. November für das Folgejahr (schriftlich oder elektronisch)
Die Richtlinie finden Sie hier.





