Das Land Niedersachsen fördert mit der Richtlinie „Förderung von Maßnahmen im Bereich der Selbsthilfestruktur Niedersachsens“ den Auf- und Ausbau einer flächendeckenden, nachhaltigen Selbsthilfestruktur.
Ziel ist es, Menschen in besonderen sozialen und gesundheitlichen Lebenslagen niedrigschwellige, kostenlose und wohnortnahe Hilfe durch Selbsthilfeangebote zu ermöglichen.

Gefördert werden:

  • Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen (regionale Beratungs- und Vermittlungsstellen)

  • das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen (landesweite Koordinierungs- und Fachstelle)

Es werden juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts gefördert, die im Bereich der landesweiten Selbsthilfestruktur in Niedersachsen tätig sind.

 

Förderhöhe:

Selbsthilfekontakt- und -beratungsstellen:

  • Zuschüsse ab 2.500 €

  • bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Personalkosten

  • eine Stelle pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt (es werden auch Beratungsstellen gefördert, die gebietskörperschaftübergreifend sind)

Selbsthilfe-Büro Niedersachsen:

  • Zuschüsse bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Sach- und Personalkosten

Investitionen sind ausgeschlossen. Bürgerschaftliches Engagement kann als Eigenleistung (15 €/Std., bis 10 % der Ausgaben) angerechnet werden.

Verfahren:

  • Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hildesheim).

  • Antragstellung bis 15. November für das Folgejahr (schriftlich oder elektronisch)

 

Die Richtlinie finden Sie hier.