Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Investitionsprogramms „Startchancen“ ein Förderprogramm zur Schaffung einer modernen und förderlichen Lernumgebung an ausgewählten Schulen ins Leben gerufen. Ziel der Förderung ist es, durch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur an sogenannten Startchancen-Schulen eine zeitgemäße, klimagerechte und barrierefreie Lernumgebung zu schaffen. Diese Investitionen sollen nicht nur die Qualität der pädagogischen Arbeit verbessern, sondern auch innovative und vielseitige Lernräume fördern, die die Zusammenarbeit von Lehrkräften und die Vernetzung der Schulen mit ihrem Sozialraum unterstützen.

Zuwendungszweck und Förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterstützt kommunale Bildungsinfrastrukturprojekte wie Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Modernisierungen von Schulgebäuden, -anlagen und -geländen. Förderfähig sind unter anderem Investitionen in Kreativräume, Werkstätten, Multifunktionsräume, Inklusionsräume sowie Außenanlagen für Bewegung und Erholung. Es werden auch flexible Möbel für modulare Raumnutzungen sowie Ausstattungen für Kreativlabore und sportliche Einrichtungen gefördert.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass alle Maßnahmen unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Klimaschutz durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus sind auch Ausgaben für die Vorbereitung und Planung von Baumaßnahmen sowie für die Befähigung des Personals zur Nutzung neuer Infrastruktur förderfähig.

Zuwendungsempfänger und Höhe der Förderung

Die Fördermittel werden an die Träger öffentlicher und privater Schulen vergeben, die für das Startchancen-Programm ausgewählt wurden. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, wobei der Fördersatz bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben betragen kann. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der spezifischen Bedarfslage der Schule. Die Höchstsumme wird in der Anlage 1 der Richtlinie angegeben. Förderfähig sind Maßnahmen, die ab dem 01.08.2024 begonnen und vor dem 31.07.2034 abgeschlossen wurden.

Verfahren 

Die Anträge müssen bis spätestens 31.07.2031 beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg eingereicht werden. Für die Beantragung sind detaillierte Angaben zur Maßnahme, zur Schulträgerstruktur sowie zur geplanten Finanzierung erforderlich. Die Fördermittel dürfen nicht zur Kofinanzierung oder Ersetzung des Eigenanteils von EU-Mittel geförderten Programmen verwendet werden.

Zuwendungszweck

Die Maßnahmen müssen nach Abschluss für mindestens drei Jahre (Ausstattung) bzw. zwölf Jahre (Baumaßnahmen) für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website sowie in der Richtlinie.