16. Dezember 2025
Das Land Niedersachsen fördert Schuldnerberatungsstellen. Dabei soll mindestens eine pro Gebiet jeder kreisfreien Stadt, jedes Landkreises und der Region Hannover finanziell unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger:
- Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
- Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderhöhe:
- Festbetragsfinanzierung von einem Drittel der förderfähigen Kosten
- Mindestzuwendungshöhe: 15.000 Euro
Verfahren:
Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hildesheim)
Antragsstichtag: 30. November 2026 für Projekte in 2027
Die Richtlinie finden Sie hier.





