Das Land Niedersachsen fördert Schuldnerberatungsstellen. Dabei soll mindestens eine pro Gebiet jeder kreisfreien Stadt, jedes Landkreises und der Region Hannover finanziell unterstützt werden.

 

Zuwendungsempfänger:

  • Verbände der Freien Wohlfahrtspflege
  • Sonstige juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

 

Förderhöhe:

  • Festbetragsfinanzierung von einem Drittel der förderfähigen Kosten
  • Mindestzuwendungshöhe: 15.000 Euro

 

Verfahren:

Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Hildesheim)

Antragsstichtag: 30. November 2026 für Projekte in 2027

 

Die Richtlinie finden Sie hier.