Das Land Niedersachsen fördert ab sofort wieder die Errichtung von Taubenschlägen zur tierschutzgerechten Eindämmung der Population von Stadttauben. Bis zum 1. Dezember 2024 können Tierschutzvereine und Kommunen entsprechende Förderanträge zur Errichtung von Taubenschlägen stellen. In dem betreuten Taubenschlag sollen die Stadttauben zum Brüten gebracht und nachfolgend die Eier gegen Attrappen ausgetauscht werden.

Die Ausgaben in Höhe von 80 Prozent der Gesamtsumme bis maximal 15.000 Euro pro Taubenschlag können übernommen werden.

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