Ab 2026 können deutsche Kommunen eine Förderung für die Einrichtung einer Personalstelle zur Koordination und Umsetzung ihrer entwicklungspolitischen Projekte erhalten.
Das Förderprogramm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ wird von Engagement Global im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt. Kommunen können entweder Projekte zur „Vertiefung (Fördersegment I)“ oder „Ausweitung (Fördersegment II)“ ihres entwicklungspolitischen Engagements einreichen, wobei die Förderung insbesondere die Schaffung nachhaltiger Strukturen zur Verankerung der kommunalen Entwicklungspolitik unterstützt.
Antragsberechtigt sind sowohl einzelne Kommunalverwaltungen als auch Landkreise und Zusammenschlüsse von Kommunen, wobei die Förderung bis zu 90% der Gesamtausgaben decken kann.
Interessierte Kommunen müssen bis spätestens zum 31. März 2025 einen Antragsentwurf online einreichen. Die konkreten Projektanträge erfolgen dann in weiteren Phasen je nach Fördersegment.
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