Gestern wurde die Richtlinie des Landes zu Starkregenvorsorgekonzepten veröffentlicht.

 

Ziel:

Ziel der Förderung ist die Entwicklung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten zum Schutz vor nachteiligen Folgen aus Starkregenereignissen basierend auf dem Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ (Quelle: https://www.uan.de/service/publikationen-downloads/leitfaden-starkregenvorsorge).

 

Fördergegenstand:

Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten auf Basis von Starkregengefahrenkarten für bis zu drei Niederschlagsszenarien (mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 5 und mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 7 oder größer).

 

Zuwendungsempfänger:

  • Kommunen
  • Wasser- und Bodenverbände
  • kommunale nicht wirtschaftlich tätige Unternehmen
  • Zusammenschlüsse der vorgenannten Zuwendungsempfänger

 

Förderhöhe:

Die Förderung beträgt max. 80 % (max. 150 000 Euro).

 

Verfahren:

Bewilligungsbehörde: NBank

Antragsstichtag: noch nicht veröffentlicht

Außer Kraft: 31.12.2028

 

Wichtige Hinweise zum Scoring:

Im Scoring erhält der Antragssteller mehr Punkte, wenn ein Verbundprojekt beantragt wird und/oder Gemeinden unter 20.000 bzw. 10.000 Einwohnern haben. Es gibt insgesamt 32 Punkte. Es müssen davon mindestens 18 erreicht werden.

 

Richtlinie Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte