Gestern wurde die Richtlinie des Landes zu Starkregenvorsorgekonzepten veröffentlicht.
Ziel:
Ziel der Förderung ist die Entwicklung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten zum Schutz vor nachteiligen Folgen aus Starkregenereignissen basierend auf dem Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ (Quelle: https://www.uan.de/service/publikationen-downloads/leitfaden-starkregenvorsorge).
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Erstellung von kommunalen Starkregenvorsorgekonzepten auf Basis von Starkregengefahrenkarten für bis zu drei Niederschlagsszenarien (mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 5 und mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 7 oder größer).
Zuwendungsempfänger:
- Kommunen
- Wasser- und Bodenverbände
- kommunale nicht wirtschaftlich tätige Unternehmen
- Zusammenschlüsse der vorgenannten Zuwendungsempfänger
Förderhöhe:
Die Förderung beträgt max. 80 % (max. 150 000 Euro).
Verfahren:
Bewilligungsbehörde: NBank
Antragsstichtag: noch nicht veröffentlicht
Außer Kraft: 31.12.2028
Wichtige Hinweise zum Scoring:
Im Scoring erhält der Antragssteller mehr Punkte, wenn ein Verbundprojekt beantragt wird und/oder Gemeinden unter 20.000 bzw. 10.000 Einwohnern haben. Es gibt insgesamt 32 Punkte. Es müssen davon mindestens 18 erreicht werden.