Die Sirenenförderrichtlinie wurde vom Land bis Ende 2026 verlängert. Das Programm umfasst Festbetragsfinanzierungen für elektronische Sirenenanlagen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung sowie Förderungen für Sirenensteuerungsempfänger. In dieser Aktuellmeldung finden Sie die Änderungsrichtlinie mit den angepassten Daten.
Hinweis: Die Verlängerung der Förderung betrifft Kommunen, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben. Das liegt daran, dass die Fördersummen erst dann ausgezahlt werden, wenn die Installation der Sirenen abgeschlossen ist. Das ist in einigen Städten noch nicht der Fall.