Das Land führt die Förderung von unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzen, fort.

 

Gefördert wird: 

  • die Gründung von Trägervereinen oder -gesellschaften, die Anmietung, erstmalige Einrichtung sowie der Betrieb von Beratungsstellen für erwerbslose Personen
  • die Beschäftigung sowie die Fortbildung von Personal
  • der Aufbau und die Entwicklung von Netzwerkstrukturen

 

Zuwendungsempfänger:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Stiftung, Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts)
  • Juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung)

 

Förderhöhe:

  • Bei Erstantragstellung: einmaliger Gründungszuschuss von 10.000 Euro (bei verfügbaren Haushaltsmitteln)
  • Laufender Betrieb: 15.000 Euro pro Kalenderjahr

 

Voraussetzungen:

  • Mit dem Antrag ist ein ausgerichtetes Beratungskonzept vorzulegen.
  • Kostenloses Angebot, juristische Sachkunde, geeignetes Personal
  • Persönliche Beratung an mindestens zwei Tagen pro Woche mit insgesamt 10 Personenstunden
  • Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr grundsätzlich neu zu stellen, wenn eine weitere Förderung gewünscht ist.

 

Antragsfristen:

01. Oktober für folgendes Kalenderjahr

 

Die Richtlinie finden Sie hier.

Formulare und Informationen finden Sie hier.