Das Land führt die Förderung von unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzen, fort.
Gefördert wird:
- die Gründung von Trägervereinen oder -gesellschaften, die Anmietung, erstmalige Einrichtung sowie der Betrieb von Beratungsstellen für erwerbslose Personen
- die Beschäftigung sowie die Fortbildung von Personal
- der Aufbau und die Entwicklung von Netzwerkstrukturen
Zuwendungsempfänger:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Stiftung, Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts)
- Juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
Förderhöhe:
- Bei Erstantragstellung: einmaliger Gründungszuschuss von 10.000 Euro (bei verfügbaren Haushaltsmitteln)
- Laufender Betrieb: 15.000 Euro pro Kalenderjahr
Voraussetzungen:
- Mit dem Antrag ist ein ausgerichtetes Beratungskonzept vorzulegen.
- Kostenloses Angebot, juristische Sachkunde, geeignetes Personal
- Persönliche Beratung an mindestens zwei Tagen pro Woche mit insgesamt 10 Personenstunden
- Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr grundsätzlich neu zu stellen, wenn eine weitere Förderung gewünscht ist.
Antragsfristen:
01. Oktober für folgendes Kalenderjahr
Die Richtlinie finden Sie hier.
Formulare und Informationen finden Sie hier.





