Die Richtlinie „Touristische Projekte“ seitens des Landes wird fortgesetzt.

Projekte sollen einen Beitrag zu diesen Themenschwerpunkten leisten:
– Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus,
– Entwicklung von wettbewerbsfähigen Organisations- und Angebotsstrukturen,
– Weiterentwicklung eines nachhaltigen Tourismus,
– digitalen Transformation im Tourismus.

In ausgewählten Fördergegenständen sind auch kommunale Gebietskörperschaften antragsberechtigt. Die Förderhöhe beträgt zwischen 50 % und 80 % je nach Fördergegenstand. Maximal kann mit 100.000 Euro gefördert werden.

Ein außerordentlicher Antragsstichtag ist am 31. Oktober 2025. Antragsstichtag ist sonst der 30. April jeden Jahres. Derzeit ist die Richtlinie bis Ende des Jahres 2026 beschränkt.

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Die Richtlinie finden Sie hier.