Das Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ wird bis 31.12.2031 verlängert. Projekte sollen ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglich.

 

Fördergegenstände:

  • Alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften
  • Ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften
  • Alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur
  • Inkl. Beratungsleistungen

 

Zuwendungsempfänger:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen

 

Förderhöhe:

  • Festbetragsfinanzierung von 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben
  • Mögliche Anteilsfinanzierung von max. 80 % für die alters- und pflegegerechte Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur
  • Maximalzuwendung: 100.000 Euro

 

Verfahren:

Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

 

Antragsstichtage:

  • Nächster Stichtag: 01. April 2026 für Projekte ab dem 01. Mai 2026
  • Für die Folgejahre: 01. November für Projekte ab dem 01. Mai des Folgejahres

 

Die Richtlinie finden Sie hier.