16. Dezember 2025
Das Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ wird bis 31.12.2031 verlängert. Projekte sollen ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglich.
Fördergegenstände:
- Alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften
- Ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften
- Alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur
- Inkl. Beratungsleistungen
Zuwendungsempfänger:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
Förderhöhe:
- Festbetragsfinanzierung von 50 % der förderfähigen Personal- und Sachausgaben
- Mögliche Anteilsfinanzierung von max. 80 % für die alters- und pflegegerechte Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur
- Maximalzuwendung: 100.000 Euro
Verfahren:
Bewilligungsbehörde: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Antragsstichtage:
- Nächster Stichtag: 01. April 2026 für Projekte ab dem 01. Mai 2026
- Für die Folgejahre: 01. November für Projekte ab dem 01. Mai des Folgejahres
Die Richtlinie finden Sie hier.





