10. Dezember 2025
Das Land hat eine (Frist-)Verlängerung der Richtlinie des Investitionsprogramms Ganztagsausbau beschlossen. Sie wird um zwei Jahre verlängert.
Neue Antragsfrist: 31.10.2027
Neue Frist des Projektabschlusses: 31.12.2029
Neue Umschichtungsdaten bei nicht abgerufenen Mitteln: Nach dem 31.10.2027 werden nicht beantragte Mittel zusammengeführt und und ab 01.02.2028 zur Beantragung für alle niedersächsischen Schulträger freigegeben. Folgeanträge müssen bis zum 31.07.2028 eingehen.
Die Richtlinie tritt am 31.12.2030 außer Kraft.
Die Bezugsrichtlinie finden Sie hier.
Die Änderungsrichtlinie für öffentliche allgemeinbildende Schulen finden Sie hier.
Die Änderungsrichtlinie für Schulen in freier Trägerschaft finden Sie hier.





