Im Programm BEG – Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422) wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz gefördert. Voraussetzungen sind:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude fällt nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG),
  • mit dem Vorhaben wird die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht,
  • der Einbau der Heizung beziehungsweise der Netzanschluss wird mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.

Die Antragstellung für Kommunen ist ab 25. November 2024 über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Um sich einen Überblick über die KfW-Förderlandschaft zu verschaffen oder explizit Informationen zur neuen Heizungsförderung zu bekommen, können Sie gerne an den Seminaren der KfW teilnehmen:

  • 12.12.2024 – 11:00-11:45 Uhr
    Heizungsförderung für Kommunen als BEG Einzelmaßnahme

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im KfW-Partnerportal.

 

Kontaktieren Sie bei Fragen gerne:
Stefan Kahl, Tel. 030-20264-1117
E-Mail: Stefan.Kahl@kfw.de