Falls Kommunen derzeit bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept mit Förderung der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erstellen oder umsetzen (gemäß Förderschwerpunkt 4.1.8c), wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsens (KEAN) empfohlen bei Bedarf die Förderung noch im Jahr 2023 zu beantragen, da sie im Rahmen der Kommunalrichtlinie ab 2024 nicht mehr angeboten wird. Auf die weiteren Förderungen der Kommunalrichtlinie hat diese Information keine Auswirkung.
Diese Empfehlung finden Sie auch im neuen Newsletter der KEAN. Diesen können Sie hier abonnieren.
Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie hier.