Ziel des Programms:
Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK Akteure bei der Wiedervernässung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren.
Fördergegenstände:
Das Programm 1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen.
Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt (sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen).
Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):
Fördergegenstände | 1. Orientierungsberatung zur Identifizierung von geeigneten Flächen
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2. Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen | |
2.1 Vorbereitende Maßnahmen | 2.2 Umsetzung von Maßnahmen
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Ziel des Fördergegen-standes | Anschließende dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung | Schaffung der notwendigen fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der investiven Maßnahmen | Zuvor müssen erforderliche planerische und rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen bereits erfüllt werden |
Mittel und Maßnahmen |
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Grundsätzlich gilt:
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Antragssteller | Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen, z. B.:
Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert. |
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Max. Förderquote pro Antragsteller | Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung:
90% Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (anerkannt gemeinnützig) und die mit nicht wirtschaftlicher Betätigung (Kommunen, natürliche Personen): 95% Natürliche Personen, wenn mindestens 80% der Flächen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum: 99% |
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Förderhöhen (Anteils-finanzierung zur Projektförderung; ggf. Festbetrags-finanzierung bei Kommunen mit Projekten bis 6 Mio. €) | Mind. 10.000 €
Max. 30.000 € |
Mind. 10.000 €
Max. 100.000 € |
Mind. 10.000 €
Max. 500.000 € |
Wenn Module 2.1 und 2.2 zusammen beantragt werden:
Max. 600.000 € Bewilligungszeitraum: 4 Jahre |
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Kumulierung | Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter (z. B. Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich. | ||
Förderfähige Kosten |
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Bewilligungs-zeitraum | 9 Monate | 18 Monate | 30 Monate |
Weitere Voraussetzungen |
FSP 2 ohne Modul 2.1 wird zusätzlich folgendes vorausgesetzt:
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Antragsstichtag und Verfahren | Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig.
Projektanträge können ganzjährig gestellt werden. |
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Kontakt | Kontakt:
Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore) Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung: Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr
Infoveranstaltung: 25.09.2024 (11:00-12:30 Uhr) |
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Richtlinie | Richtlinie |