Ziel des Programms:

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen des ANK  Akteure bei der Wiedervernässung von kleinen, naturschutzbedeutsamen Mooren.

 

Fördergegenstände:

Das Programm 1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung entwässerter Moore und zur damit verbundenen Renaturierung der Flächen.

Gefördert werden sowohl die Identifizierung geeigneter Flächen als auch die Vorbereitung und Umsetzung von konkreten Maßnahmen mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar pro Projekt (sowohl Flächen, die unter Naturschutz stehen, als auch auf Flächen, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen).

 

Die Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie umfasst folgende Förderschwerpunkte (FSP):

Fördergegenstände 1. Orientierungsberatung zur Identifizierung von geeigneten Flächen

 

2. Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
2.1 Vorbereitende Maßnahmen 2.2 Umsetzung von Maßnahmen

 

Ziel des Fördergegen-standes Anschließende dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung Schaffung der notwendigen fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der investiven Maßnahmen Zuvor müssen erforderliche planerische und rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen bereits erfüllt werden
Mittel und Maßnahmen
  • Gutachterliche Vorprüfungen und Machbarkeitsstudien zur Durchführbarkeit von konkreten investiven Vorhaben
  • Grundlagenermittlung und Vorplanung,
  • Erstellung eines Umsetzungskonzeptes,
  • Erstellung eines Gutachtens zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
  • Maßnahmen für behördliche Genehmigungen, Verfahren,
  • Beteiligung von Betroffenen und Interessierten sowie Öffentlichkeitsarbeit,
  • Vorbereitungsmaßnahmen für Sicherung der Nutzungsrechte (nicht im Eigentum des Antragstellenden befinden oder Tausch von Flächen),
  • Einzelfällen: Vorbereitungen für den Ankauf von Flächen
 

  • Maßnahmen für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung inkl. bauvorbereitende und flächenvorbereitende Maßnahmen
  • Sonstige den Wasserhaushalt stabilisierende Maßnahmen,
  • Renaturierungsmaßnahmen,
  • Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen,
  • Fertigstellung der biotopersteinrichtenden Maßnahmen und Aufstellung von Pflegekonzepten für Folgemanagement,
  • Beschaffung, Installation und Betrieb eines Monitoringsystems für die Überwachung der Flächenwasserstände,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzsteigerung,
  • Maßnahmen der Sicherung der Nutzungsrechte für Flächen oder Tausch von Flächen,
  • Einzelfällen: Ankauf von Flächen
  Grundsätzlich gilt:

  • Wird eine Orientierungsberatung (FSP 1) in Anspruch genommen, kann der Antrag für Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen (FSP 2) erst im Anschluss an die Orientierungsberatung gestellt werden.
  • Eine Orientierungsberatung wird nicht vorausgesetzt, um einen Antrag für FSP 2 zu stellen.
  • Grundsätzlich sollen die Vorbereitung (Modul 2.1) und Umsetzung (Modul 2.2) von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung gemeinsam beantragt werden.
  • Nur in begründeten Ausnahmefällen können die Vorbereitung (Modul 2.1) und Umsetzung (Modul 2.2) von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung in getrennten Projekten bewilligt werden.
  • Antragstellende, die die notwendigen Voraussetzungen (gemäß 4.2) erfüllen, können direkt einen Antrag für Modul 2.2 stellen.
Antragssteller Natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen, z. B.:

  • Privateigentümer
  • Kommunen
  • Verbände
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Unternehmen

Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.

Max. Förderquote pro Antragsteller Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Betätigung:

90%

Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (anerkannt gemeinnützig) und die mit nicht wirtschaftlicher Betätigung (Kommunen, natürliche Personen):

95%

Natürliche Personen, wenn mindestens 80% der Flächen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum:

99%

Förderhöhen (Anteils-finanzierung zur Projektförderung; ggf. Festbetrags-finanzierung bei Kommunen mit Projekten bis 6 Mio. €) Mind. 10.000 €

Max. 30.000 €

Mind. 10.000 €

Max. 100.000 €

Mind. 10.000 €

Max. 500.000 €

Wenn Module 2.1 und 2.2 zusammen beantragt werden:

Max. 600.000 €

Bewilligungszeitraum: 4 Jahre

Kumulierung Die Kumulierung mit Drittmitteln oder Förderungen Dritter (z. B. Zuschussförderungen aus EU- oder Länderförderprogrammen) ist möglich.
Förderfähige Kosten
  • Beauftragung nachweislich qualifizierter Dienstleister
  • Ausgaben für fachkundliche Beratungs- und Planungsleistungen sowie für die Erstellung von Gutachten
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Sachausgaben sowie Ausgaben für externe Auftragsvergaben (für Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit)
  • Ausgaben für projektbezogene Reisen
  • Material- und Baukosten sowie Installation oder Montage
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Ausgaben für begleitende Beratungsleistungen
  • Ausgaben für die Aufstellung von Pflegekonzepten und -plänen
  • Ausgaben für die Durchführung des verpflichtenden begleitenden Monitorings innerhalb der Projektlaufzeit
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzsteigerung
  • Ausgaben für projektbezogene Reisen
  • Nebenkosten für Sicherung der Nutzungsrechte von Flächen oder Tausch von Flächen
  • Ausnahmefällen: Entgelte für den Ankauf von Flächen in Höhe der Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks vor und nach Durchführung der geförderten Maßnahmen
Bewilligungs-zeitraum 9 Monate 18 Monate 30 Monate
Weitere Voraussetzungen
  • Eigenleistungen verdeutlichen das Eigeninteresse der Antragstellenden
  • Für investive Maßnahmen müssen sich die entsprechenden Flächen und baulichen Anlagen im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellenden befinden.
  • Falls dies nicht der Fall: muss der Antragstellende nachweisen, dass die Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gewährleistet ist.
  • Zweckbindungsfrist bei investiven Maßnahmen: 20 Jahre nach Projektende
  • Die Projektziele des natürlichen Klimaschutzes und der Moorwiedervernässung sind für erworbene Grundstücke im Grundbuch zu sichern.
  • Antragsteller hat Verantwortung für Folgeverpflichtungen und Folgekosten bis Ende der Zweckbindungsfrist
  • Vorhaben müssen grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Durchführung von Vor-Ort-Terminen ist zu ermöglichen.
  • Geförderte investive Maßnahmen sind nach Vorgabe zu kennzeichnen

 

FSP 2 ohne Modul 2.1 wird zusätzlich folgendes vorausgesetzt:

  • Umsetzungskonzept (inkl. Monitoringkonzept) und hydrologisches Gutachten zur Ausführungsplanung gemäß Anforderungen des Moduls 2.1
  • Alle erforderlichen Genehmigungen liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung vor.
Antragsstichtag und Verfahren Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig.

Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Kontakt Kontakt:

Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (Förderrichtlinie 1.000 Moore)

+49 30 72618 0798

E-Mail schreiben

Sprechzeiten für die Beratung zur Antragstellung:

Mo, Mi & Fr: 9-12 Uhr

Di & Do: 9-12 Uhr & 13-15 Uhr

 

Infoveranstaltung:

25.09.2024 (11:00-12:30 Uhr)

Link zur Schulung am 25.09.2024

Richtlinie Richtlinie

Website ZUG