Gestern wurden zwei weitere Kulturförderungen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. In dieser Aktuellmeldung verschaffen wir einen Überblick über Förderungen für Kunstvereine sowie für nichtstaatliche Museen.
Fördergegenstände:
- Jahresprogramme, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich dokumentierender Kataloge) und die Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten
Bedingungen:
- Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an zeitgenössischer Kunst
- Die Vernetzung mit Kitas, Grundschulen, weiterführenden Schulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Senioren- und sonstigen sozialen Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung von Inklusion ist erwünscht.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger:
- Zuwendungsempfänger sind Kunstvereine und vergleichbare Einrichtungen, die eine kulturpolitische Vermittlungsfunktion wahrnehmen.
- Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Gebietskörperschaften.
Förderhöhe:
- Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung; ab 25.000 Euro und über 50 % Anteilfinanzierung
- Mind. 10 000 € bis max. 200 000 €
- 75 % der förderfähigen Ausgaben
2. Förderung für nichtstaatliche Museen
Fördergegenstände:
- Durchführung von Ausstellungen – Dauer- und Sonderausstellungen – von überregionaler Bedeutung,
- der Erwerb von Sammlungsgegenständen von herausragender Bedeutung für das niedersächsische Kulturerbe,
- Maßnahmen zur Sammlungspflege, um das Kulturgut zu erhalten,
- die wissenschaftliche Erschließung der Sammlung
Antragsteller und Zuwendungsempfänger:
- Zuwendungsempfänger sind Museen mit Sitz in Niedersachsen.
- Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften.
Förderhöhe:
- Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung
- Mind. 10 000 € bis max. 100 000 €
- 50 % der förderfähigen Ausgaben
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie jeweils unter den verlinkten Richtlinien.