Gestern wurden zwei weitere Kulturförderungen im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. In dieser Aktuellmeldung verschaffen wir einen Überblick über Förderungen für Kunstvereine sowie für nichtstaatliche Museen.

 

1. Förderung für Kunstvereine

 

Fördergegenstände:

  • Jahresprogramme, die aktuelle Kunst präsentieren (einschließlich dokumentierender Kataloge) und die Formate der Kunstvermittlung jenseits der klassischen Führung beinhalten

Bedingungen:

  • Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an zeitgenössischer Kunst
  • Die Vernetzung mit Kitas, Grundschulen, weiterführenden Schulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Senioren- und sonstigen sozialen Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung von Inklusion ist erwünscht.

 

Antragsteller und Zuwendungsempfänger:

  • Zuwendungsempfänger sind Kunstvereine und vergleichbare Einrichtungen, die eine kulturpolitische Vermittlungsfunktion wahrnehmen.
  • Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts und kommunale Gebietskörperschaften.

 

Förderhöhe:

  • Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung; ab 25.000 Euro und über 50 % Anteilfinanzierung
  • Mind. 10 000 € bis max. 200 000 €
  • 75 % der förderfähigen Ausgaben

 

2. Förderung für nichtstaatliche Museen

 

Fördergegenstände:

  • Durchführung von Ausstellungen – Dauer- und Sonderausstellungen – von überregionaler Bedeutung,
  • der Erwerb von Sammlungsgegenständen von herausragender Bedeutung für das niedersächsische Kulturerbe,
  • Maßnahmen zur Sammlungspflege, um das Kulturgut zu erhalten,
  • die wissenschaftliche Erschließung der Sammlung

 

Antragsteller und Zuwendungsempfänger:

  • Zuwendungsempfänger sind Museen mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie kommunale Gebietskörperschaften.

 

Förderhöhe:

  • Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung
  • Mind. 10 000 € bis max. 100 000 €
  • 50 % der förderfähigen Ausgaben

 

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie jeweils unter den verlinkten Richtlinien.