Die Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen wird bis 2031 verlängert.
Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige Nutzung, Erhaltung und Vermehrung des Waldes zu sichern und die Folgen von Extremwetterereignissen zu bewältigen.
Zu den Fördergegenständen gehören u. a. Maßnahmen in den Bereichen:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung
- Forstwirtschaftliche Infrastruktur
- Erstaufforstung
- Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald
Zuwendungsempfänger können auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sein, sofern sie land- und fortwirtschaftliche Flächen besitzen.
Das Land Niedersachsen gewährt hierbei Zuwendungen unter finanzieller Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Die Richtlinie finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier.





