Die Richtlinie „Zukunftsräume Niedersachsen“ wird derzeit überarbeitet. Eine bedeutsame Änderung soll der Wegfall der Einwohnermindestgrenze von 10.000 Einwohnern sein. So können zukünftig auch Kommunen unter dieser Grenze Anträge einreichen.
Das Programm hat zum Ziel, die Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren zu stärken.
Der nächste Antragsstichtag ist der 01. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 04. August 2025 beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden.