Ab dem 01. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 können neue Förderanträge auf das Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ gestellt werden. In zwei Förderschwerpunkten können unter anderem diese Gegenstände gefördert werden:

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

  • A.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • A.2 Umsetzungsvorhaben (Begleitung der Umsetzung des Konzepts durch einen/eine Klimaanpassungsmanager/-in)
  • A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel -> darunter Maßnahmen im Umfeld der Gebäude und im öffentlichen Raum: Schaffung von Flächen für den Regenwasserrückhalt und Notwasserwege, Anpassung der Entwässerungssysteme an Starkregenereignisse, Hangbepflanzungen zur Stabilisierung bei Starkregen – mit besonderem Fokus auf naturbasierte Lösungen mit Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und dem Erhalt bzw. der Stärkung der Biodiversität

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz (Projektskizze)

  • B.1 Erstellung eines Konzepts
  • B.2 Umsetzung eines Konzepts

Weitere Informationen zum Förderaufruf finden Sie auf der ZUG-Website oder in dieser detaillierten Beschreibung.