Die KfW informierte über Neuerungen im Programm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“:

Es werden die folgenden Förderstufen befristet als neue Verwendungszwecke eingeführt:

  • „Effizienzhaus 55“ für Wohngebäude sowie
  • „Effizienzgebäude 55“ für Nichtwohngebäude

Die Antragstellung für diese ist ab dem 16.12.2025 möglich.

Die Fördersätze werden im Klimafreundlichen Neubau ohne QNG und Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment – Kommunen (498/499) von 5% auf 7,5 % angehoben

Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.