Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert im Rahmen des ESF-Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ bis Ende 2028 kommunale Projekte zur sozialen Integration benachteiligter junger Menschen.
Gefördert werden vier methodische Bausteine:
- aufsuchende Jugendsozialarbeit
- niedrigschwellige Beratung/Clearing
- Case Management und
- die Erprobung neuer Wohnformen
Ziel ist eine ganzheitliche Unterstützung beim Übergang in selbstständiges Wohnen und in Ausbildung oder Arbeit. Antragsberechtigt sind kommunale Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt als anteilige Projektfinanzierung mit Fördersätzen bis zu 40 % in stärker entwickelten Regionen und bis zu 60 % in Übergangsregionen. Die maximale jährliche Fördersumme pro Antragsteller beträgt bis zu 300.000 € (2025–2028). Interessenbekundungen sind bis spätestens 29. Januar 2027 einzureichen. Der späteste Vorhabenbeginn muss der 01. Juli 2027 sein.
Die Richtlinie und weitere Informationen finden Sie hier.