Ab dem 17. März 2025 können gemeinnützige Reparatur-Initiativen in Niedersachsen finanzielle Unterstützung beantragen. Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen in Form einer Vollfinanzierung zwischen 1.000 und 3.570 Euro, um Projekte zu fördern, die zur Vermeidung von Elektroschrott und der Förderung von Nachhaltigkeit beitragen.

Die Mittel sind zur Anschaffung von Werkzeugen, für Weiterbildungsmaßnahmen und zur Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Körperschaften mit Sitz in Niedersachsen, die Reparaturen von Geräten anbieten und so zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz beitragen.

Anträge können im Zeitraum vom 17. März bis zum 16. November 2025 gestellt werden. Es werden nur Projekte bewilligt, die bis zum 30.11.2025 vollständig umgesetzt werden können.

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