Das Land Niedersachsen hat die neue Richtlinie „Qualität in Kitas 3“ veröffentlicht. Sie fördert ab dem 1. August 2025 die Beschäftigung zusätzlicher Kräfte (Betreuung und Leitung) sowie Qualifizierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten. Die Richtlinie baut auf der Vorgängerversion „Qualität in Kitas 2“ auf und wird mit Bundesmitteln im Rahmen des KiQuTG 3 finanziert – allerdings unter Vorbehalt, da die endgültige Freigabe der Mittel von der Unterzeichnung entsprechender Verträge durch alle Bundesländer abhängt.
Die Förderung umfasst unter anderem:
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Zusatzkräfte zur Unterstützung in Betreuung und Leitung
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Qualifizierungen für pädagogisches Personal
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Einführungskurse für nicht formal qualifizierte Betreuungskräfte
Förderzeiträume sind:
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01.08.2025 – 31.07.2026
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01.08.2026 – 31.07.2027
Anträge für den ersten Zeitraum müssen bis spätestens 31.10.2025 per E-Mail eingereicht werden. Ein gesonderter Antrag ist für jeden Förderzeitraum notwendig.
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