Die niedersächsische Landesregierung stellt im Jahr 2025 insgesamt 25 Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten bereit.
Davon fließen 20 Millionen Euro in den kommunalen Sportstättenbau, mit besonderem Schwerpunkt auf die Sanierung und Modernisierung von Lehrschwimmbecken. Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Zuwendung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro gewährt werden.
Weitere 5 Millionen Euro sind für Vereinssportstätten über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) vorgesehen.
Förderanträge für kommunale Projekte können bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Programm und zur Richtlinie finden Sie hier.
Ansprechpartner beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport:
Thies Gumprecht
Tel.: 0511 120 6458
Nico Heidötting
Tel.: 0511 120 6308
Kontaktaufnahme per E-Mail: sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de