Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) fördert der Bund investive Sanierungsprojekte von Städten und Gemeinden, die Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung betreffen. Ziel ist es, den Sanierungsstau bei kommunalen Sportanlagen abzubauen und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.
333 Millionen Euro stehen für den Förderzeitraum 2025/2026 zur Verfügung.
Gefördert wird die bauliche Sanierung und Modernisierung folgender Einrichtungen:
- Sportstätten (einschließlich Hallen- und Freibäder, Sportfreianlagen)
- Typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen der Sportstätten
- Ersatzneubauten (nur in Ausnahmefällen)
- Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen (nicht förderfähig sind Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen)
- Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit
Gefördert werden können auch Objekte, die im Eigentum Dritter stehen sowie Projekte mehrerer Antragsteller. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an.
Es werden keine Maßnahmen gefördert, die bereits Mittel aus dem Bundesprogramm SJK oder dem Programm Investitionspakt Sportstätten erhalten haben.
Förderfähige Ausgaben:
Die Förderung umfasst grundsätzlich konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Ausgaben. Dies schließt Ausgaben für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen durch anerkannte Energieeffizienz-Expertinnen/Experten ein.
Förderhöhe:
Der Bund beteiligt sich in der Regel mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei nachgewiesener Haushaltsnotlage sogar mit bis zu 75 %. Der verbleibende Eigenanteil ist von der Kommune zu tragen und muss durch einen Beschluss des zuständigen Gremiums bestätigt werden.
Zweistufiges Verfahren:
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Interessenbekundung bis zum 15. Januar 2026 (Easy-Online Portal ist ab dem 10. November 2025 geöffnet)
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Auswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, danach formaler Förderantrag
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Weitere Informationen zum Aufruf finden Sie hier.
Hier finden Sie den konkreten Projektaufruf für 2025/2026.





