Das Land hat die Richtlinie „Integrationsfonds“ veröffentlicht. Mit einem festgelegten Budget sollen Kommunen bei Projekten unterstützt werden, wenn sie deutlich überproportional mit Integrationsbedarfen konfrontiert sind. „Überproportional“ bedeutet dabei: Die Quote der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen im Kontext Fluchtmigration bemessen an der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde soll mindestens 220 % des Landesdurchschnitts betragen.

Die maximale Förderquote der Anteilsfinanzierung beträgt 90 %. Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 Euro. Die Mittel können weitergeleitet werden.

Einheitsgemeinden und Samtgemeinden können bis zum 30.09.2025 einen Antrag beim ArL Braunschweig für die Stadt Salzgitter und beim ArL Weser-Ems für die übrigen Antragsteller stellen.

Die Richtlinie finden Sie hier.