Das Land Niedersachsen hat die Richtlinien zur Förderung politischer Medienkompetenz und zur Förderung von Diversität bis zum 31.12.2031 verlängert.
Zuwendungsempfänger für beide Richtlinien sind:
- Träger, Einrichtungen und Verbände der politischen Bildung,
- Fachkräfte, Multiplikatoren sowie Ehrenamtliche in der politischen Bildung,
- politische, kulturelle und soziale Initiativen, die zu den Themenschwerpunkten des Förderprogrammes arbeiten,
- Selbstorganisationen gesellschaftlich marginalisierter Gruppen
Antragsberechtigt für beide Richtlinien sind:
- gemeinnützige, nicht gewinnorientierte, rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts
- nicht gewinnorientierte, juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Institutionen und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Gebietskörperschaften (z. B. Volkshochschulen und Jugendzentren),
- natürliche Personen
Förderhöhe:
Es handelt sich um eine Festbetragsförderung von bis zu 90 %. Die Mindestförderung beträgt 1.000 Euro. Die Höchstsumme liegt bei 7.000 Euro.
Verfahren:
Die Bewilligungsbehörde ist die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung.
Die für die Antragstellung erforderlichen Informationen und Antragshilfen stehen auf den Internetseiten der LpB sowie des MWK zur Verfügung.
Aktuell wurden noch keine Antragsstichtage veröffentlicht.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung politischer Medienkompetenz.
Hier finden Sie die Richtlinie zur Förderung von Diversität.
Hier kommen Sie zur Landeszentrale für politische Bildung.





