Die maximale Förderquote für Projekte des Natürlichen Klimaschutzes in Kommunen (NKK 444) der KfW werden auf 50 % bzw. 80 % (für finanzschwache Kommunen) gesenkt. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2026.

Für Projekte, die bereits im letzten Jahr eingereicht wurden, gelten die alten Fördersätze.

 

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