Als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet zum 01.10.2024 die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel der Förderung ist es, Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zu reduzieren, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie zu erhöhen, die Lebenszykluskosten zu begrenzen sowie Wohnflächen zu optimieren.
Die neuen Förderstufen werden als förderfähige Maßnahmen zu den Klimafreundlichen-Neubau-Produkten hinzugefügt. Darunter fallen u.a.:
- KFN 498: Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG)
- KFN 499: Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-NWG)
Technische Anforderungen an die neuen Förderstufen:
- Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55)
- Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechen dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM“ (QNG-PREMIUM) für Nichtwohngebäude
- für KNN-WG spezifisch: wenn jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist und der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird.
- Die Einhaltung der geforderten Standards des KNN muss ein bei der dena als Sachverständiger akkreditierter Energie-Effizienz-Experte bestätigen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Die Technischen Annexe finden Sie hier:
Förderhöhe:
- Zuschuss bis zu 10 % der förderfähigen Kosten
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Stefan Kahl von der KfW wenden:
Stefan Kahl
KfW Bankengruppe
Individualfinanzierung & Öffentliche Kunden
E-Mail: Stefan.Kahl@kfw.de
Telefon: +49 30 20264-1117