Gestern wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Städtebauförderung 2025 veröffentlicht. In ihr ist der Verteilungsschlüssel für die Bundesländer zu finden. Niedersachsen erhält in allen drei Schwerpunkten der Städtebauförderung ungefähr 9 % der bereitgestellten Mittel.
Die Verwaltungsvereinbarung finden Sie hier.
Für das Programmjahr 2026 konnte sich bis zum 01.06.2025 beworben werden. Fortsetzungsmaßnahmen in 2026 müssen bis zum 01.10.2025 beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.