Ziel des Programms:
Bundesweit soll die Senkenleistung im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft gemäß Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ausgebaut werden.
Das Programm „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (Förderrichtlinie InAWi) soll entscheidend dazu beitragen, dass dieser Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in den einzelnen Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteur*innen und Betroffene vor Ort sollen gestärkt werden, diesen Weg mitzugestalten.
Fördergegenstände:
Es werden nur Projekte gefördert, die dem Ziel einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung von Moorböden dienen. Dabei können die geförderten Projekte Moorböden in den verschiedenen Ausgangslagen adressieren, wie z. B.:
- land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden,
- Moorböden, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden,
- unter Naturschutz stehende Moorböden,
- Moorböden, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.
Nicht gefördert werden insbesondere konkrete Planungen zur Umsetzung investiver Wiedervernässungsmaßnahmen sowie flächen- und betriebsbezogene individuelle Beratungsleistungen.
Die Richtlinie lässt sich in folgende Förderschwerpunkte aufteilen:
Fördergegenstände | 1. Information und Aktivierung in den Moorregionen | 2. Moorbodenschutz-Konzepte | 3. Moorbodenschutz-management | 4. Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland
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Ziel des Fördergegen-standes | Akzeptanz für Wiedervernässung erhöhen
Einbindung von Akteur*innen |
Konzept soll Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Wiedervernässung dienen | Koordinierte und organisierte Umsetzung eines nachhaltigen Moorbodenschutzmanagements | Faktenbasierten und informierten gesellschaftlichen Diskurs zu Moorbodenschutz stärken und sicherstellen |
Mittel | 1.1 Informationsangebote zur Akzeptanzsteigerung (z. B. digitale Medien, Informationsveranstaltungen, Broschüren)
1.2 Qualifizierungsmaßnahmen zum Moorbodenschutz (Fort- und Weiterbildungsangebote) für Verwaltungen, Behörden und Verbände (Wasser- und Bodenverbände oder Strukturen mit einem vergleichbaren Aufgabenprofil) |
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Einsatz von Moorbodenschutzmanager*innen
Aufgaben:
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Antragssteller | Alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. | Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u. a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder
Andere nur, wenn mit der Antragstellung eine Einverständniserklärung der für den räumlichen Bezug zuständigen Gebietskörperschaft(en) bzw. des zuständigen Landes/Länder vorgelegt wird. |
Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderüber-greifend tätig sind | |
Förderhöhen (Anteils-finanzierung zur Projektförderung) | Mind. 10.000 €
Max. 250.000 € Max. 90 % |
Mind. 10.000 €
Max. 200.000 € Max. 90 % |
Mind. 10.000 €
Max. 90 %
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Mind. 10.000 €
Max. 200.000 € Max. 80 % |
Förderfähige Kosten |
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Bewilligungs-zeitraum | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 5 Jahre | Bis zu 7 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
Antragsstichtag | Ab dem 16.09.2024
Projektanträge können ganzjährig gestellt werden. |
Vom 01.11.2024 bis 28.02.2025 |
Diese Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2027 befristet.
Weitere Informationen finden Sie hier: