Ziel des Programms:

Bundesweit soll die Senkenleistung im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft gemäß Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ausgebaut werden.

Das Programm „Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden“ (Förderrichtlinie InAWi) soll entscheidend dazu beitragen, dass dieser Transformationsprozess hin zur Wiedervernässung in den einzelnen Moorregionen planvoll, strukturiert und koordiniert gelingt. Akteur*innen und Betroffene vor Ort sollen gestärkt werden, diesen Weg mitzugestalten.

 

Fördergegenstände:

Es werden nur Projekte gefördert, die dem Ziel einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung von Moorböden dienen. Dabei können die geförderten Projekte Moorböden in den verschiedenen Ausgangslagen adressieren, wie z. B.:

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzte Moorböden,
  • Moorböden, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden,
  • unter Naturschutz stehende Moorböden,
  • Moorböden, die keinen naturschutzrechtlichen Status aufweisen.

Nicht gefördert werden insbesondere konkrete Planungen zur Umsetzung investiver Wiedervernässungsmaßnahmen sowie flächen- und betriebsbezogene individuelle Beratungsleistungen.

 

Die Richtlinie lässt sich in folgende Förderschwerpunkte aufteilen:

Fördergegenstände 1. Information und Aktivierung in den Moorregionen 2. Moorbodenschutz-Konzepte 3. Moorbodenschutz-management 4. Länderübergreifende Strategien zum Moorbodenschutz in Deutschland

 

Ziel des Fördergegen-standes Akzeptanz für Wiedervernässung erhöhen

Einbindung von Akteur*innen

Konzept soll Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Wiedervernässung dienen Koordinierte und organisierte Umsetzung eines nachhaltigen  Moorbodenschutzmanagements Faktenbasierten und informierten gesellschaftlichen Diskurs zu Moorbodenschutz stärken und sicherstellen
Mittel 1.1  Informationsangebote zur Akzeptanzsteigerung (z. B. digitale Medien, Informationsveranstaltungen, Broschüren)

1.2  Qualifizierungsmaßnahmen zum Moorbodenschutz (Fort- und Weiterbildungsangebote) für Verwaltungen, Behörden und Verbände (Wasser- und Bodenverbände oder Strukturen mit einem vergleichbaren Aufgabenprofil)

  • Erstellung eines Konzeptes, das räumliche und sachliche Wiedervernässungs-potenziale identifiziert und Wege für die Erschließung dieser Potenziale aufzeigt
Einsatz von Moorbodenschutzmanager*innen

Aufgaben:

  • Steuerung, Moderation und Koordination des Transformationsprozesses
  • Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen gemäß Fördergegenstand 1 und 2
  • Aufbau von Strukturen
  • Begleitung der Umsetzung von Moorbodenschutz-Konzepten
  • Funktion eines Ansprechpartners
  • Erstellung, inklusive Beteiligungsprozess und Veröffentlichung von länderüber-greifenden Strategien zum Moorbodenschutz
  • Offenlegung und Abbildung unterschiedlicher Interessen und Akteursgruppen
  • Verbesserung der Kommunikation und Verstärkung des Austausches zwischen  Akteur*innen
Antragssteller Alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Gebietskörperschaften und ihre Einrichtungen (u. a. Landesverwaltungen und Kommunen wie Landkreise, Gemeinden, Bezirke der Stadtstaaten), Verwaltungsgemeinschaften, Ämter, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen der Länder

 

Andere nur, wenn mit der Antragstellung eine Einverständniserklärung der für den räumlichen Bezug zuständigen Gebietskörperschaft(en) bzw. des zuständigen Landes/Länder vorgelegt wird.

Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen, die im Natur- oder Umweltschutz bzw. in der Land- und Forstwirtschaft nachweislich in Deutschland länderüber-greifend tätig sind
Förderhöhen (Anteils-finanzierung zur Projektförderung) Mind. 10.000 €

Max. 250.000 €

Max. 90 %

Mind. 10.000 €

Max. 200.000 €

Max. 90 %

Mind. 10.000 €

Max. 90 %

 

Mind. 10.000 €

Max. 200.000 €

Max. 80 %

Förderfähige Kosten
  • Sachausgaben, wie insb. Druckausgaben, Mieten für Veranstaltungsräume
  • Ausgaben für Aufträge an  Dritte (z. B. für Design, Layout und Druck)
  • Aufwandsentschädigungen für Referent*innen und Moderator*innen
  • Ausgaben für Dienstreisen
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Ausgaben für Aufträge an Dritte für die Erstellung der Konzepte inkl. Durchführung von Beteiligungsprozessen
  • Ausgaben für externe Aufträge (z. B. Design und Layout, Druck und Digital)
  • Ausgaben für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Ausgaben für Aufträge an  Dritte
  • Aufwandsentschädigungen für Referent*innen und Moderator*innen
  • Sachausgaben, wie insb. Druckausgaben, Mieten für Veranstaltungsräume
  • Ausgaben für Dienstreisen (insb. für Weiterbildungen oder Informations-veranstaltungen)
  • Ausgaben für zusätzlich notwendiges projektbezogenes Personal
  • Sachausgaben, wie insb. Druckausgaben, Mieten für Veranstaltungsräume
  • Ausgaben für Aufträge an  Dritte (z. B. für Erarbeitung einer Strategie,  Design, Layout und Druck bzw. Digital)
  • Aufwandsentschädi-gungen für Referent*innen und Moderator*innen
  • Ausgaben für Dienstreisen
Bewilligungs-zeitraum Bis zu 3 Jahre Bis zu 5 Jahre Bis zu 7 Jahre Bis zu 3 Jahre
Antragsstichtag Ab dem 16.09.2024

Projektanträge können ganzjährig gestellt werden.

Vom 01.11.2024 bis 28.02.2025

 

Diese Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2027 befristet.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Website ZUG-Förderaufruf

Richtlinie

Merkblatt