Die Antragsfrist für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) beginnt am 24.04.2024 um 09:00 Uhr. Es ist wieder mit einer hohen Nachfrage und zügigen Bindung der Mittel zu rechnen. Antragsberechtigt sind auch Kommunen und kommunale Unternehmen.

Ziele des Programms sind eine Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, eine signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden, sowie eine stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs.

Dafür unterstützt das Förderprogramm die freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Das Programm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.

Informationen zum Programm finden Sie hier.

Zusätzlich steht ein FAQ des letzten Förderaufrufes bereit.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner zum Förderprogramm:

Bundesamt für Logistik und Mobilität

Hotline: 0221 / 5776 2699 (Montag-Freitag: 09.00 – 11.45 Uhr und 13.15 – 14.45 Uhr (freitags nur bis 11.45 Uhr))

E-Mail: IchWillDenAssi@balm.bund.de