Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden auch für 2024 wieder Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt.
Bei Maßnahme A „Grunderwerb in Schutzgebieten“ ist ausschließlich der reine Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten sowie landwirtschaftlich nutzbaren Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung förderfähig. Bei Maßnahme B „Förderung der Insektenvielfalt“ sind Grunderwerb, investive Maßnahmen und die Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen zur Förderung der Insektenvielfalt der Agrarlandschaft förderfähig.
Antragstellung, Bewilligung und Abwicklung erfolgen über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Anträge können ab dem 06. Mai 2024 eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.